01.04.2000 · Fachbeitrag · Verjährung
Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids wegen eines Schreibfehlers (hier: Buchstabendreher)?
| Ein Schreibfehler im Nachnamen des Betroffenen (hier Buchstabendreher: „Birkmann“ statt „Brinkmann“) führt nicht zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids, wenn sich die Identität des Betroffenen aus den übrigen Angaben zweifelsfrei ergibt (OLG Hamm, Beschl. v. 18.5.2000, 3 Ss (OWi) 475/2000, rkr.) (Abruf-Nr. 000878) |
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