01.02.2000 · Fachbeitrag · Verkehrsgefährdung
Liegenbleiben mit Pkw auf BAB wegen Benzinmangel
| Eine objektive Pflichtverletzung nach § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO liegt vor, wenn der Fahrzeugführer das Kfz in Betrieb nimmt, ohne sich zuvor davon überzeugt zu haben, dass im Fahrzeugtank genügend Treibstoff vorhanden ist, um die in Aussicht genommene Fahrstrecke zu bewältigen, und wenn das Fahrzeug wegen Treibstoffmangels in verkehrsgefährdender Weise, etwa auf der Autobahn, liegen bleibt. |
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