01.07.2000 · Fachbeitrag · Vollkaskoversicherung
Sekundenschlaf nicht stets ein Fall grober Fahrlässigkeit
| Vorzeichen für einen drohenden Sekundenschlaf am Steuer (so genannte Prodromal-Erscheinungen) zu verkennen, führt nicht in jedem Fall zum Vorwurf der groben Fahrlässigkeit (SchlHOLG, 15.6.2000, 7 U 143/99, OLG-Report 2000, 371) (Abruf-Nr. 001315) |
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