01.06.2000 · Fachbeitrag · Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Zur erstmaligen Fahrerlaubnisentziehung durch das Berufungsgericht
| Ist im amtsgerichtlichen Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzogen worden, dürfen weder das Beschwerdegericht noch das Berufungsgericht bis zum Berufungsurteil den erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt anders würdigen als der frühere Richter und etwa im Gegensatz zum angefochtenen Urteil nach Aktenlage die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bejahen (OLG Hamm, Beschl. v. 15.8.2000, 4 Ws 341/00). (Abruf-Nr. 001130) |
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