01.05.2000 · Fachbeitrag · Werkstattrecht
Haftung bei Unfall mit Leihfahrzeug während Garantiereparatur am Neuwagen
| Wird einem Kunden für die Zeit der Garantiereparatur seines Neuwagens vom Händler ein Leihwagen zur Verfügung gestellt, darf er darauf vertrauen, dass die Überlassung des Ersatzwagens nicht mit einem höheren Risiko für ihn verbunden sein sollte als die Benutzung seines eigenen Wagens. Ohne Hinweis darauf, dass der Werkstattwagen nicht vollkaskoversichert ist, kann der Kunde für einen Unfallsschaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden (OLG Karlsruhe 11.2.2000, 10 U 250/99; DAR 2000, 307). (Abruf-Nr. 001049) |
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