01.09.2001 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Unterbliebene Rechtsmittelbelehrung und Rückfragepflicht
| Wird ein Wiedereinsetzungsantrag gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist damit begründet, dass nach der Urteilsverkündung ein Merkblatt über die zulässigen Rechtsmittel nicht ausgehändigt worden ist, ist im Hinblick auf ein eigenes Verschulden des Antragstellers an der Fristversäumung immer auch noch zu prüfen, ob der Antragsteller ggf. Anlass hatte, den Verfahrensfehler durch eine Rückfrage bei Gericht oder die Einholung anwaltlichen Rates innerhalb der Rechtsmittelfrist aufzufangen (OLG Hamm 28.6.01, 2 Ss OWi 550/01, rkr.). (Abruf-Nr. 010988) |
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