01.03.2000 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Zu lange Postlaufzeiten
| Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht ausschließlich mit der Begründung versagt werden, dass längere Postlaufzeiten „durchaus“ vorkommen können (BVerfG, Beschl. v. 14.5.2000, 2 BvR 1557/98, rkr.). (Abruf-Nr. 000779) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig