24.09.2009 | Zusatzschild
Mehrere Verkehrszeichen auf einer Trägerfläche
Ein Zusatzschild, welches sich unter mehreren Verkehrszeichen befindet, gilt nur für das unmittelbar über ihm angebrachte Verkehrszeichen (OLG Hamm 30.6.09, 2 Ss OWi 482/09, Abruf-Nr. 092968). |
Praxishinweis
Wer kennt sich schon im Schilderwald aus und weiß, dass ein Zusatzschild i.S. des § 39 Abs. 2 S. 2 - 5 StVO, welches sich unter mehreren übereinander angebrachten Verkehrszeichen befindet, nur für das unmittelbar über dem Zusatzschild angebrachte Verkehrszeichen gilt? Wer das nicht weiß und die Wirkungsweise eines z.B. ein anderes Verkehrsschild zeitlich einschränkendes Schildes falsch beurteilt, der kann sich aber ggf. im Rahmen eines drohende Fahrverbots auf eine geringere subjektive Vorwerfbarkeit und damit darauf berufen, dass die Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25 Abs. 1 S. 1 StVG nicht vorliegen.
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 174 | ID 130167