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  • · Fachbeitrag · FAO-Fortbildung

    Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle für IWW-Abonnenten

    | Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Davon dürfen 5 Zeitstunden im Selbststudium absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können Sie die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren. |

     

    Gehen Sie dazu auf www.iww.de/va/rubrik/fao-fortbildung. Dort finden Sie im oberen Bereich unterhalb der Überschrift „FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle“ alle notwendigen Informationen ausführlich beschrieben. Wollen Sie im Dezember den Test unmittelbar starten, klicken Sie einfach oben rechts auf die Schaltfläche „Zur Lernerfolgskontrolle“. Sie gelangen dann zu einer Seite, auf der Sie sich nur noch mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anzumelden brauchen - schon kann es losgehen!

    Quelle: Ausgabe 10 / 2015 | Seite 165 | ID 43573167