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  • 04.10.2012 · IWW-Abrufnummer 122967

    Landgericht Düsseldorf: Beschluss vom 18.09.2012 – 61 Qs 100/12

    Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.


    61 Qs 100/12

    Landgericht Düsseldorf

    Beschluss

    In dem Bußgeldverfahren
    Verteidiger: Rechtsanwalt Jürgen Frese,
    Schafhausener Straße 38, 52525 Heinsberg

    wird die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 30.8.2012 auf seine Kosten als unbegründet verworfen.

    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist jedenfalls unbegründet, da das Recht auf Akteneinsicht nicht die Möglichkeit umfasst, die Bußgeldbehörde zu einer bestimmten inhaltlichen Gestaltung der Akte zu veranlassen

    Düsseldorf, 18.9.2012
    Landgericht, 1. Kammer für Bußgeldsachen