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  • 28.04.2017 · IWW-Abrufnummer 193574

    Amtsgericht Saarlouis: Beschluss vom 20.02.2017 – 14 OWi 41/17

    Dass auch das AG Saarlouis auf Antrag die gesamte Messreihe bei Geschwindigkeitsmessungen herausgibt - im Saarland also in Einklang mit dem AG Neunkirchen und dem AG Völklingen steht, anders aber nach wie vor das AG Saarbrücken - wurde vor Kurzem (dort zu TraffiStar S 350) schon erwähnt. Der heute vorgestellte Beschluss stellt eine ähnliche Entscheidung dar; er erging aber in einem Verfahren, dem eine Messung mittels Leivtec XV3 zugrunde liegt. Wichtig, um bei diesem Messgerät (ebenso wie bei ESO ES 3.0) dem Sachverständigen eine vollständige Überprüfung zu ermöglichen, sind außer der Messreihe auch die Statistikdatei und der Public Key. Konsequenterweise hat das AG dem Landesverwaltungsamt aufgegeben, alle genannten Daten herauszugeben


    AG Saarlouis

    Beschluss vom 20.02.2017

    14 OWi 41/17

    In der Bußgeldsache
    gegen
    ...
    Verteidigerin: Rechtsanwältin Monika Zimmer-Gratz, Winkelstraße 24, 66359 Bous

    wegen Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    hat das Amtsgericht - OWi-Sachen - Saarlouis durch den Richter am Amtsgericht ... am 20.02.2017 beschlossen:

    Dem Landesverwaltungsamt wird aufgegeben, der Verteidigerin die digitalen Falldaten der gesamten Messserie inklusive Rohmessdaten, die Statistik-Datei zur Messserie sowie den Public-Key des Messgerätes herauszugeben.