10.07.2018 · IWW-Abrufnummer 202229
Oberlandesgericht Celle: Urteil vom 15.05.2018 – 14 U 179/17
Zur Frage, wann ein Verkehrsunfallgeschädigter im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, den Schaden aus eigenen Mitteln, z. B. durch Kreditaufnahme oder Inanspruchnahme einer bestehenden Vollkaskoversicherung vorzufinanzieren.
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