06.12.2012 · IWW-Abrufnummer 123544
Oberlandesgericht Celle: Urteil vom 14.11.2012 – 14 U 70/12
1. Zur Haftungsabwägung bei einem Unfall im Zusammenhang mit einem
Abschleppvorgang.
2. Die Gefährdungshaftung eines Fahrzeugs nach § 7 StVG ist nicht auf Unfälle
im öffentlichen Straßenverkehr beschränkt, sondern besteht bei allen mit seinem
Betrieb zusammenhängenden Unfällen.
3. Auch das abgeschleppte Fahrzeug befindet sich ´im Betrieb`, sofern es z. B.
gelenkt werden muss.
4. Zu den Voraussetzungen eines stillschweigenden Haftungsausschlusses.
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