· Fachbeitrag · Abstandsverstoß
Aktuelle Rechtsprechung zum Abstandsverstoß
von RA und RiOLG a.D. Detlef Burhoff, Münster/Augsburg
| Der Beitrag gibt einen aktuellen Rechtsprechungsüberblick zum Abstandsverstoß. |
I. Messverfahren
Checkliste / Messverfahren | ||
Sachverhalt | Rechtsfolge | Fundstelle |
Brückenabstandsmessverfahren VAMA mit Charaktergenerator CG-P 50 E. | Standardisiertes Messverfahren. | OLG Bamberg VA 12, 101; OLG Stuttgart VA 07, 201; AG Lüdinghausen VA 08, 34 |
Brückenabstandsmessverfahren ViBrAM-BAMAS. | Standardisiertes Messverfahren. | OLG Bamberg VA 12, 101 |
Abstands- und Geschwindigkeitskontrollsystem VKS 3.01. | Standardisiertes Messverfahren. | OLG Bamberg VA 12, 101; OLG Dresden DAR 05, 637; AG Recklinghausen 11.2.11, 29 OWi 12/10 |
Abstandsmessung mit dem Generator und Timer JVC/Piller, Typ CG-P50 E (auch bezeichnet als VAMA-Verfahren). | Keine zusätzliche Eichung über die PTB-Zulassung hinaus erforderlich. Praxishinweis: Das AG weist darauf hin, dass das Tatgericht nicht im Wege des Aufklärungsgrundsatzes verpflichtet ist, bei standardisierten Messverfahren den technischen Details auf den Grund zu gehen und die Notwendigkeit einer zusätzlichen Komponenteneichung zu klären (vgl. zur Aufklärungspflicht aber OLG Brandenburg VA 12, 158). | AG Landstuhl VA 11, 161 |
Messung mit Provida. | Kein standardisiertes Messverfahren. | OLG Düsseldorf VRS 99, 133; OLG Hamm VA 09, 103; OLG Jena DAR 11, 413 |
Dista-4-Verfahren wird mit einer anderen Videokamera betrieben, als sie die Bauartzulassung vorsieht. | Kein standardisiertes Messverfahren mehr. | OLG Jena VRS 115, 431 |
Messung vor dem 5.7.07 in Bayern im Rahmen des sog. Brückenabstandsmessverfahrens mit Charaktergenerator vom Typ CG-P 50 E des Herstellers JVC/Piller. | Kein standardisiertes Messverfahren, wenn die Messung nicht in Kombination mit einer Videokamera des Herstellers JVC durchgeführt wurde. | OLG Bamberg VA 08, 52 |
II. Allgemeine Fragen/Urteilsgründe
Allgemein gilt:Die Unterschreitung des Sicherheitsabstands stellt nur eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, wenn diese nicht nur ganz vorübergehend geschieht. Das AG muss daher regelmäßig Feststellungen zu der vom Betroffenen unter Unterschreitung des Sicherheitsabstands zugrunde gelegten Fahrstrecke treffen (OLG Koblenz zfs 07, 589; 13.5.02, 1 Ss 75/02; s. eingehend zu den Feststellungen auch Gieg in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., 2012, Rn. 102 ff.).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig