19.06.2015 · Fachbeitrag · Abstandsverstoß
Fahrlässigkeitsvorwurf beim Abstandsverstoß
| Der Fahrlässigkeitsvorwurf bei einer Abstandsunterschreitung kann – zumindest wenn keine speziellen Kenntnisse des betroffenen Kraftfahrers festgestellt sind – nicht damit begründet werden, dass der Kraftfahrer durch den Abgleich seiner Position mit den Fahrbahnmarkierungen seinen Abstand hätte erkennen können und müssen (OLG Oldenburg 5.1.15, 2 Ss(Owi) 322/14, Abruf-Nr. 144631 ). |
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