16.09.2016 · Fachbeitrag · Abstandsverstoß
„Grenzfall“ führt zu geringerer Geldbuße
| Nach Auffassung des AG Lüdinghausen liegt ein Grenzfall des Abstandsverstoßes vor, wenn der Betroffene bei einer sich an die Untergrenze des § 4 Abs. 3 StVO annähernden Geschwindigkeit den für PKW geltenden „Halben-Tacho-Abstand“ einhält. |
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