16.06.2017 · Fachbeitrag · Abwesenheitsverhandlung
Entbindungsentscheidung gilt auch für Fortsetzungstermin
| Die mit den §§ 73, 74 OWiG zusammenhängenden Fragen spielen in der Praxis des Bußgeldverfahrens eine verhältnismäßig große Rolle. Sie sind vor allem deshalb von Bedeutung, weil bei Fehlern auch bei Bußgeldern nur im sog. „Zulassungsbereich“ ggf. über § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG – Verletzung des rechtlichen Gehörs – erreicht werden kann, dass das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben wird. Hinzuweisen ist daher auf einen Beschluss des KG (16.3.17, 3 Ws (B) 68/179, Abruf-Nr. 194333 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig