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  • 23.10.2017 · Fachbeitrag · Akteneinsicht

    Akteneinsicht und Datenschutz schließen sich nicht aus

    | Beim Kampf um die Akteneinsicht und/oder in die Messunterlagen kann jetzt eine Entscheidung des OLG Zweibrücken Bedeutung erlangen. Sie ist zwar zur Akteneinsicht im Strafverfahren – Datenträger mit Telefon-Überwachungsdaten – ergangen. Die Ausführungen haben aber auch Bedeutung im Bußgeldverfahren (11.1.17, 1 Ws 348/16, Abruf-Nr. 191938 ). |