· Fachbeitrag · Akteneinsicht
Akteneinsichtsrecht in Messdaten?
| Die mit der Akteneinsicht im Bußgeldverfahren zusammenhängenden Fragen beschäftigen die Rechtsprechung schon länger. Zunächst haben die Fragen in Zusammenhang vor allem mit der Einsicht in die Bedienungsanleitung im Vordergrund gestanden. Inzwischen hat sich die Diskussion verlagert auf die Frage nach der Herausgabe der Rohmessdaten, Token und Kennwort. Wir stellen in dieser Kurz-Rechtsprechungsübersicht einige dazu in der letzten Zeit ergangenen Entscheidungen vor. |
Die AG argumentieren im Wesentlichen mit dem Anspruch des Betroffenen auf ein faires Verfahren und dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Zudem wird in den Entscheidungen - teilweise - darauf abgestellt, dass der Betroffene die Möglichkeit haben müsse, auch ein standardisiertes Messverfahren zu überprüfen (so im Grundsatz auch OLG Oldenburg DAR 15, 406 m. Anm. Deutscher).
- Dies ist zutreffend, denn „standardisiertes Messverfahren“ bedeutet nicht, dass eine mit einem solchen Verfahren durchgeführte Messung nicht überprüft werden können muss, sondern der Betroffene sie „hinzunehmen“ habe (sog. Black-Box-Argument). Vielmehr greifen im gerichtlichen Verfahren die Grundsätze für das standardisierte Verfahren nur, wenn der Betroffene auch Gelegenheit hatte, die Messung zu überprüfen.
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