17.07.2020 · Nachricht · Akteneinsicht
Aktenversendungspauschale bei elektronisch geführter Akte?
| Erfolgt die Akteneinsicht durch die Bußgeldstelle, welche zum Zeitpunkt der Gewährung der Akteneinsicht die Akte bereits elektronisch führte, ohne dass hierfür eine Rechtsgrundlage vorliegt, kann die Übersendung eines Ausdrucks dieser ohne Rechtsgrundlage geführten elektronischen Akte keine Aktenversendungspauschale nach § 107 Abs. 5 OWiG begründen. |
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