17.02.2016 · Fachbeitrag · Akteneinsicht
Gesamte Messserie muss zur Verfügung gestellt werden
| Der Betroffene bzw. sein Verteidiger haben einen Anspruch auf Einsicht in die bei der Bußgeldbehörde vorhandenen vollständigen digitalen Falldateien der Geschwindigkeitsmessungen des Tattags, auch soweit diese nicht den Betroffenen betreffen. |
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