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  • 17.07.2020 · Nachricht · Akteneinsicht

    Keine Divergenzvorlage zum BGH

    | Der VerfGH Rheinland-Pfalz (15.1.20, VGH B 19/19, VA 20, 54) hatte moniert, dass das OLG Koblenz in einem Verfahren, in dem um die Akteneinsicht in Messunterlagen – Stichwort: Überlassung der Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgeräts und Messdaten – gestritten wurde, seine Pflicht zur Vorlage an den BGH wegen divergierender Rechtsprechung anderer OLG verletzt habe. Der VerfGH hatte darin eine Verletzung der Ansprüche auf effektiven Rechtsschutz und auf den gesetzlichen Richter gesehen. Er hatte deshalb die Verwerfungsentscheidung des OLG Koblenz aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. |