Fachbeitrag · Akteneinsicht
Lebensakte muss im gerichtlichen Verfahren beigezogen werden
| Die Flut von Entscheidungen zur Akten bzw. zur Lebensakte und/oder zur Beiziehung bzw. Herausgabe von Messdaten reißt nicht ab. Zu den erfreulichen Entscheidungen in diesem Rechtsprechungsmarathon gehört ein Beschluss des OLG Brandenburg). |
Sachverhalt
Die Bußgeldstelle hatte den Antrag des Verteidigers auf Einsicht in die Lebensakte des Messgeräts abgelehnt. Diese würde in Brandenburg für die Messgeräte der Polizei nicht geführt. In der Hauptverhandlung hat der Verteidiger beantragt, die Wartungs- und Reparaturnachweise des Messgeräts beizuziehen. Den Antrag hat das AG unter Hinweis auf das Vorliegen eines standardisierten Messverfahrens abgelehnt. Die Rechtsbeschwerde hatte Erfolg.
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