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  • 15.07.2021 · Nachricht · Akteneinsicht

    OLG Hamburg: Fehlende Akteneinsicht und rechtliches Gehör

    | Will der Betroffene im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung überprüfen, liegt keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör vor, wenn ihm der Zugang zu Daten und Unterlagen, die dem Gericht nicht vorliegen, verweigert wird. |