17.01.2022 · Nachricht · Akteneinsicht
Umfang der (Akten-)Einsicht im Bußgeldverfahren
| Nach dem Beschluss des BVerfG vom 12.11.20 (2 BvR 1616/18, VA 21, 16) warten wir noch immer auf die angekündigte Entscheidung des BVerfG zu den Rohmessdaten (2 BvR 1167/20). Diese wird hoffentlich die Frage klären, wie mit der Frage der nachträglichen Überprüfbarkeit umzugehen ist. In der Zeit arbeiten insbesondere die AG die Grundsätze von 2 BvR 1616/18 auf. |
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