15.03.2019 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Das (neue) Fahrverbot nach § 44 StGB
| Am 24.8.17 ist durch das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.8.17 (BGBl I, S. 3202)“ auch § 44 StGB geändert worden. Danach ist ein strafrechtliches Fahrverbot zulässig. Wir stellen Ihnen diese Regelung vor. |
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