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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Diese Änderungen bringt der neue Bußgeldkatalog

    | Am 9.11.21 ist die erste Verordnung zur Änderung der BKatV vom 13.10.21 (BGBl. I, S. 4688) in Kraft getreten. Sie „repariert“ die durch einen Zitierfehler entstandene Nichtigkeit der „StVO-Novelle 2020“ vom 20.4.20 (BGBl. I, 814; dazu VA 20, 146 ). Außerdem enthält sie neben einigen redaktionellen Änderungen die Anhebung von Regelgeldbußen und neue Regelfahrverbote (vgl. BT-Drs. 687/21, 35). Wir stellen Ihnen die Änderungen in den Grundzügen vor (vgl. auch Kroll, DAR 21, 587; Deutscher, VRR 12/2021, 5). |

    1. Anhebung der Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße

    Die StVO-Novelle 2020 hatte die Geldbußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen erheblich angehoben und auch die Fahrverbote verschärft (vgl. VA 20, 111). Die Änderungs-VO 2021 hat jetzt nur noch die Geldbuße angehoben, die Verschärfung der Fahrverbote ist entfallen. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen sind deutlich teurer geworden, rasen soll sich eben nicht lohnen. Die folgende Tabelle enthält die neuen Werte für normale Pkw bis 3,5 Tonnen. Die Werte für Pkw mit Anhänger, Lkw und für Gefahrguttransporte sind ebenfalls gestiegen (vgl. BGBl. I, 814).

     

    • Geldbuße Geschwindigkeitsüberschreitungen

    BKat ‒

    Lfd. Nr.

    Überschreitung in km/h

    Geldbuße in EUR innerorts (in Klammern alter Wert)

    Geldbuße in EUR außerorts (in Klammern alter Wert)

    Punkte

    Fahrverbot

    11.3.1

    bis 10

    30 (15)

    20 (10)

    -

    -

    11.3.2

    11 ‒ 15

    50 (25)

    40 (20)

    -

    -

    11.3.3

    16 ‒ 20

    70 (35)

    60 (30)

    -

    -

    11.3.4

    21 ‒ 25

    115 (80)

    100 (70)

    1

    -

    11.3.5

    26 ‒ 30

    180 (100)

    150 (80)

    1

    11.3.6

    31 ‒ 40

    260 (160)

    200 (120)

    1

    1 Monat innerorts

    11.3.7

    41 ‒ 50

    400 (200)

    320 (160)

    2

    1 Monat

    11.3.8

    51 ‒ 60

    560 (280)

    480 (240)

    2

    2 Monate innerorts

    1 Monat außerorts

    11.3.9

    61 ‒ 70

    700 (480)

    600 (440)

    2

    3 Monate innerorts

    2 Monate außerorts

    11.3.10

    Über 70

    800 (680)

    700 (600)

    2

    3 Monate