17.08.2018 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Fahrverbot nach § 44 StGB nach neuem Recht
| Am 24.8.17 sind die Neuregelungen beim Fahrverbot nach § 44 StGB in Kraft getreten. Fraglich ist, wie mit Taten umzugehen ist, die vor dem Inkrafttreten begangen worden sind. Das gilt vor allem auch für die neue – günstige – Vollstreckungsregelung in § 44 Abs. 2 StGB. Dazu hat das AG Dortmund Stellung genommen (25.5.18, 729 Ds-250 Js 2008/17-92/18, Abruf-Nr. 202480 ). |
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