· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
StVO-Novelle 2020: Änderungen, Erweiterungen und Verschärfungen
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D, Leer/Augsburg
| Am 28.4.20 ist die 54. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.4.20 (BGBl. I, 814) in Kraft getreten, die u. a. den Fahrradverkehr neu regelt und Änderungen bei den Parkvorschriften gebracht hat. Darüber hinaus sind bei einigen Verkehrsordnungswidrigkeiten die Rechtsfolgen, also Geldbuße, Fahrverbot und die Eintragung von Punkten verschärft worden. Wir stellen Ihnen die Änderungen in einem Überblick vor. |
Die Änderungen gelten nur für ab dem 28.4.20 begangene Verkehrsverstöße. Für frühere Verkehrs-OWi gilt ggf. noch das alte Recht. Das gilt insbesondere auch für die Änderungen bei den Rechtsfolgen.
Übersicht 1 / Neue Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs |
Zur Stärkung des Radverkehrs wurden die folgenden Regelungen erlassen:
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