· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Was kommt Neues im Verkehrsstrafrecht?
| Im Herbst 2017 endet die Legislaturperiode. Es ist damit zu rechnen, dass bis dahin auch noch einige Gesetzesvorhaben, die das Verkehrsstrafrecht betreffen, umgesetzt werden. Auf folgende drei für die Praxis wichtige Vorhaben ist daher vorab schon kurz hinzuweisen. |
1. Fahrverbot (§ 44 StGB)
Nach § 44 StGB kann derzeit ein Fahrverbot nur als sog. Nebenstrafe verhängt werden. Es ist auf Straftaten beschränkt, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurden (vgl. dazu Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 44 Rn. 6 ff. m.w.N.). Das soll geändert werden. Dazu liegt seit Juni 2016 ein Referentenentwurf des BMJV vor (abrufbar unter: www.iww.de/sl2066): Darin sind folgende Änderungen vorgesehen:
- Ein Fahrverbot soll danach generell als Nebenstrafe verhängt werden können.
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