16.12.2013 · Fachbeitrag · Amtsanmaßung
(Vermeintlicher) Polizeibeamter im Einsatz?
| Für die Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung gem. § 132 Var. 2 StGB reicht es aus, dass die Handlung des Täters objektiv als hoheitlich erscheint und deswegen mit einer rechtmäßigen Amtshandlung verwechselt werden kann. Der Annahme einer solchen Verwechslungsgefahr steht nicht entgegen, dass einzelne außenstehende Beobachter erkannt haben, dass es sich nicht um eine Diensthandlung handelte (OLG Celle 26.9.13, 32 Ss 110/13, Abruf-Nr. 133722 ). |
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