18.05.2015 · Fachbeitrag · Ausländische Fahrerlaubnis
Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis
| Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht abgesprochen werden, in seinem Hoheitsgebiet zu fahren, nachdem er dort einen Verkehrsverstoß begangen hat, der geeignet ist, seine fehlende Fahreignung herbeizuführen. Allerdings darf dieses Recht nicht unbegrenzt verwehrt werden, und die Bedingungen für seine Wiedererlangung müssen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten (EuGH 23.4.15, C-260-13, Abruf-Nr. 144411 ). |
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