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  • 18.08.2015 · Fachbeitrag · Ausländische Fahrerlaubnis

    Isolierte Sperrfrist als Entzug der Fahrerlaubnis

    | Die Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach § 69a Abs. 1 S. 3 StGB ist als Einschränkung, Aussetzung oder Entzug der Fahrerlaubnis im Sinne des Art. 11 Abs. 4 S. 2 RL 2006/126/EG zu verstehen. Eine ausländische EU-Fahrerlaubnis, die vor Ablauf der isolierten Sperre erteilt wurde, wird im Inland daher nicht anerkannt (EuGH 21.5.15, Rs. C-339/14 – Wittmann, Abruf-Nr. 145079 ). |