19.03.2015 · Fachbeitrag · Beförderungspflicht
Besteht ein Rechtsanspruch auf Beförderung mit „E-Scooter“ in Bussen?
| Bürger, die sich aufgrund körperlicher Einschränkungen mit einem Elektromobil (sog. „E-Scooter“) fortbewegen, haben keinen generellen Rechtsanspruch darauf, mit ihrem Elektromobil in öffentlichen Verkehrsmitteln befördert zu werden (VG Gelsenkirchen 23.1.15, 7 L 31/15, Abruf-Nr. 143934 ). |
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