06.08.2018 · Nachricht · Beleidigung
„Die zwei Flitzpiepen vor Ort“ – ist das eine Beleidigung?
| Das OLG Karlsruhe hatte sich mit der Frage der Beleidigung (§ 185 StGB) von Polizeibeamten zu befassen (22.5.18, 2 Rv 4 Ss 193/18, Abruf-Nr. 202728 ). Der Angeklagte hatte in einer an die Bußgeldbehörde gerichteten E-Mail im Rahmen eines Bußgeldverfahrens – Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Fahrzeugs (§ 23 Abs. 1a StVO) – die beiden den Verstoß aufnehmenden Polizeibeamten als „Flitzpiepen“ bezeichnet. Deswegen ist er vom AG Wiesloch wegen Beleidigung verurteilt worden. Die Sprungrevision des Angeklagten hatte beim OLG Karlsruhe Erfolg. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig