12.09.2016 · Fachbeitrag · Berufungsverwerfung
Keine Entschuldigung, wenn Ladung falsch verstanden wird
| Die fehlerhafte Interpretation einer Ladung zu einem Fortsetzungstermin als Mitteilung einer Verlegung des Beginns einer Berufungshauptverhandlung, die bei sorgfältigem Lesen des weiteren Ladungsschreibens vermeidbar gewesen wäre, kann ein Ausbleiben bei Beginn der Berufungshauptverhandlung nicht genügend entschuldigen. So sieht es das OLG Celle (29.4.16, 1 Ss 20/16, Abruf-Nr. 188245 ). |
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