21.01.2013 · Fachbeitrag · Beschlussverfahren
Widerspruch: Bedingtes Einverständnis
| Das Amtsgericht darf nicht im Beschlussweg nach 72 OWiG entscheiden, wenn das an eine zulässige Bedingung geknüpfte Einverständnis des Betroffenen als Widerspruch gegen eine Beschlussentscheidung mit einem von dieser Bedingung abweichenden Ereignis zu werten ist (OLG Karlsruhe 4.12.12, 2(6) SsBs 658/12 – AK 190/12, Abruf-Nr. 130028 ). |
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