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  • 18.05.2015 · Fachbeitrag · Betriebserlaubnis

    Überkleben des Euro-Kennzeichens

    | Die Verwendung des Euro-Kraftfahrzeug-Kennzeichens ist in den Fällen, in denen ein Fahrzeug neu zugelassen wird, Kennzeichen neu zugeteilt oder Kennzeichenschilder ersetzt werden, zwingend vorgeschrieben. Der Zustand eines Kfz, bei dem das Euro-Feld des Kennzeichenschilds mit einem Aufkleber in den Farben der „Reichsflagge“ (Farbenfolge schwarz, weiß, rot) mit einem Großbuchstaben „D“ im weißen – mittleren – Feld überklebt ist, ist deshalb nicht vorschriftsgemäß im Sinne der FZVO. Es darf auf öffentlichen Straßen nicht betrieben werden (VG Stuttgart 29.1.15, 8 K 4792/14, Abruf-Nr. 144419 ). |