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  • 17.08.2017 · Nachricht · Bewährung

    Strafaussetzung zur Bewährung bei „Rasern“

    | Der sog. „Kölner-Raser-Fall“ hat jetzt auch den BGH beschäftigt. Es ging um ein „Autorennen“ in der Kölner Innenstadt. Einer der Fahrer hatte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Sein Wagen erfasste eine auf dem angrenzenden Radweg fahrende 19-jährige Studentin, die später ihren durch die Kollision erlittenen schweren Verletzungen erlag. Das LG Köln hatte zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren bzw. von einem Jahr und neun Monaten, jeweils mit Strafaussetzung zur Bewährung, verurteilt. Der BGH hat das Urteil hinsichtlich der Bewährungsentscheidung aufgehoben (6.7.17, 4 StR 415/16, Abruf-Nr. 195226 195226 ). |