15.04.2016 · Fachbeitrag · Beweisantrag
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei abgelehntem Beweisantrag
| Im Bußgeldverfahren kann in vielen Fällen nicht gerügt werden, wenn ein Beweisantrag unzulässig abgelehnt wird. Denn bei den sog. Bagatellgeldbußen von nicht mehr als 100 EUR kann keine Verfahrensrüge nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG erhoben werden. Da bleibt dann nur, über § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG die Versagung des rechtlichen Gehörs zu rügen. Das und worauf dabei zu achten ist, zeigt noch einmal eine Entscheidung des OLG Hamm (13.1.16, 2 RBs 181/15, Abruf-Nr. 146515 ). |
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