29.12.2022 · Nachricht · Beweisverwertungsverbot
Keine Halterbefragung ohne vorherige Belehrung
| In der Praxis spielen die Fragen, die mit einer ausreichenden Belehrung des Betroffenen/Beschuldigten zusammenhängen, eine große Rolle. Das gilt insbesondere im Hinblick darauf, ob bei einer nicht genügenden Belehrung ein Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der vom Betroffenen/ Beschuldigten gemachten Angaben besteht – vor allem, wenn der Halter eines Kraftfahrzeugs befragt wird. |
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