17.07.2015 · Fachbeitrag · Beweisverwertungsverbot
Rückschlüsse aus Lichtbild mit Beifahrer erlaubt
| Wird im Rahmen einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme ein Lichtbild gefertigt, auf dem auch der Beifahrer erkennbar ist, und gelangt dieses Foto ohne Unkenntlichmachung des Beifahrers in die Gerichtsakte, unterliegt es keinem Verwertungsverbot, wenn das Amtsgericht aus der Person des Beifahrers Schlüsse auf die Identität des Fahrzeugführers zieht (OLG Oldenburg 9.2.15, 2 Ss (OWi) 20/15, Abruf-Nr. 144140 ). |
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