17.10.2017 · Nachricht · Beweiswürdigung
Ist ein Mann oder eine Frau auf dem Lichtbild erkennbar?
| Eine große Rolle im Bußgeldverfahren spielt die Problematik, ob sich der Betroffene anhand eines vom Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbilds als der Fahrer zum Vorfallszeitpunkt identifizieren lässt. Hierunter fallen u. a. die Fragen, die mit der Qualität des Lichtbilds und oder einer Bezugnahme auf das Lichtbild nach § 267 Abs. 1 S. 3 StPO zusammenhängen. Das KG hat nun zu Fragen der Bezugnahme Stellung genommen (11.5.17, 3 Ws (B) 98/17, Abruf-Nr. 196692 ). |
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