03.07.2019 · Nachricht · Bußgeldverfahren
Einziehung des Werts von Taterträgen (§ 29a OWiG)
| Durch die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zum 1.7.17 wurde (auch) der bußgeldrechtliche „Verfall“ in § 29a OWiG zur Einziehung des Werts von Taterträgen weitgehend an die §§ 73c, 73d StGB angeglichen. Das OLG Karlsruhe hat nun zur Frage Stellung genommen, wie das durch die Tat Erlangte bestimmt werden muss. |
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