16.01.2020 · Nachricht · Bußgeldverfahren
Kostenerstattung: Zumindest das Passfoto ist einzuholen
| Das LG Krefeld hat erneut in einem Bußgeldverfahren über die Kostenerstattung entschieden (29.10.19, 30 Qs 35/19, Abruf-Nr. 213244 ). Dort war der Betroffene frei gesprochen worden. Das AG hatte § 109 Abs. 2 OWiG angewendet. Das LG sieht das anders. |
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