16.10.2015 · Fachbeitrag · Drogenfahrt
BGH-Vorlage zu den Anforderungen an die Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt
| Dem BGH wird folgende Frage vorgelegt: Ist auf eine Sorgfaltspflichtverletzung und den subjektiven Sorgfaltsverstoß bezüglich des Fahrens unter Einwirkung berauschender Mittel zu schließen, wenn der analytische Grenzwert von 1,0 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) bei der Fahrt erreicht ist, solange nicht reale Anhaltspunkte vorliegen, die den Rückschluss vom Überschreiten des analytischen Grenzwerts auf eine Sorgfaltspflichtverletzung und den subjektiven Sorgfaltsverstoß entkräften, und das Tatgericht veranlassen müssen, sich mit der Möglichkeit eines abweichenden Tatverlaufs auseinanderzusetzen? (OLG Oldenburg 4.8.15, 2 Ss OWi 142/15, Abruf-Nr. 145489 ). |
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