16.09.2019 · Nachricht · Drogenfahrt
Drogenfahrt trotz Nichterreichen des Nachweisgrenzwerts?
| Nach der Rechtsprechung der OLG kann auch bei Nichterreichen des sog. Nachweisgrenzwerts wegen einer tatbestandsmäßigen Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG geahndet werden. Dann müssen neben der den analytischen Nachweisgrenzwert nicht erreichenden konkreten Konzentration des berauschenden Mittels im Blut des Betroffenen weitere Umstände festgestellt werden, insbesondere drogenbedingte Verhaltensauffälligkeiten oder rauschmitteltypische Ausfallerscheinungen, die es als möglich erscheinen lassen, dass der Betroffene am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit durch die Wirkung des berauschenden Mittels eingeschränkt war (vgl. u. a. OLG Bamberg VA 19, 68). |
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