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  • · Fachbeitrag · Drogenfahrt

    Fahrlässigkeit bei (Drogen-)Fahrt nach Cannabiskonsum

    von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg

    | Es hat etwas gedauert, bis der BGH über die Vorlage des OLG Oldenburg aus dem Sommer 2015 (VA 15, 192) entschieden hat. Nun endlich liegt der Beschluss vor ( BGH 14.2.17, 4 StR 422/15, Abruf-Nr. 194070 ). |

     

    Sachverhalt

    In der Vorlage des OLG Oldenburg geht es um die Frage der Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG nach vorangegangenem Cannabiskonsum. Die Frage war unter den OLG streitig. Der BGH hat wie folgt entschieden.

     

    Der Tatrichter ist in Fällen, in denen die Fahrt mit dem Kraftfahrzeug nicht im zeitlichen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Cannabiskonsum erfolgt, aus Rechtsgründen nicht gehindert, beim Fehlen gegenläufiger Beweisanzeichen aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert erreichenden THC-Konzentration im Blut auf ein objektiv und subjektiv sorgfaltswidriges Verhalten im Sinne des § 24a Abs. 2 und 3 StVG zu schließen.