· Fachbeitrag · Drogenfahrt
Fahrlässigkeit bei länger zurückliegendem THC-Konsum
(OLG Celle 30.4.15, 321 SsBs 42/15) |
Sachverhalt
Der Betroffene ist vom AG wegen fahrlässigen Führens eines Kfz unter Wirkung berauschenden Mittel (§ 24a Abs. 2 StVG) verurteilt worden. Er hatte mit seinem Pkw eine öffentliche Straße befahren, wobei sich in seinem Blutkreislauf THC mit einer Konzentration von 1,0 ng/ml befand. Das Rechtsmittel des Betroffenen hatte keinen Erfolg.
Entscheidungsgründe
Der Betroffene hat fahrlässig i. S. von § 24 a Abs. 2 und 3 StVG gehandelt. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats und anderer OLG reicht es für die Annahme von Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt alleine nicht aus, wenn eine über dem Grenzwert der jeweiligen Substanz im Blut liegende Wirkstoffkonzentration festgestellt wird. An der Erkennbarkeit der fortwährenden Wirkung des Betäubungsmittels zum Tatzeitpunkt kann es nämlich fehlen, wenn zwischen Drogenkonsum und Fahrt eine größere Zeitspanne liegen.
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