16.12.2013 · Fachbeitrag · Drogenfahrt
Fahrlässigkeitsvorwurf bei länger zurückliegendem THC-Konsum
| Wenn sich bei einem THC-Gehalt von 1,7 ng/ml im Blut nicht zweifelsfrei widerlegen lässt, dass der Cannabiskonsum drei Tage vor der Tat lag, kann ein fahrlässiger Verstoß gegen § 24a Abs. 2 StVG nicht festgestellt werden (AG Herne-Wanne 9.8.13, 11 OWi 54 Js 393/12-121/12, Abruf-Nr. 133434 ). |
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